AGB

1. Geltungsbereich / Allgemeine Bestimmungen

Die nachstehenden Bestimmungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse bezüglich Dienstleistungen zwischen Sascha Mausolff, Ahornstraße 3, 47447 Moers und dem Mieter/Käufer. Spätestens mit der Zustellung der Mietgegenstände am vereinbarten Einsatzort und der Übernahme der Geräte durch den Mieter gelten die nachfolgenden Bedingungen als akzeptiert. Falls diese Bedingungen bereits zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden, finden sie auch Anwendung auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die AGB des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich festgelegt wurde. Im Falle von Widersprüchen haben die AGB von Sascha Mausolff Vorrang.

Abweichungen von den hier aufgeführten AGB sind nur rechtsverbindlich, wenn Sascha Mausolff diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Regelung wird durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

2. Vertragsschluss und Umfang der Leistungen

Die Art und der Umfang der von der Firma Sascha Mausolff zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie durch Sascha Mausolff schriftlich bestätigt werden.

Angebote von Sascha Mausolff sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich und werden erst durch die Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend.

Wenn der Mieter Änderungen am Angebot vornimmt, wird das ursprüngliche Angebot ungültig, es sei denn, Sascha Mausolff bestätigt die geänderten Bedingungen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung.

Wenn Sascha Mausolff im Auftrag des Mieters Leistungen erbringt, die nicht im Kostenvoranschlag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, gelten diese als Zusatzbeauftragungen und werden zusätzlich abgerechnet.

Verzichtet der Mieter auf vereinbarte Leistungen, wird die Verminderung des Vergütungsanspruchs von Sascha Mausolff gemäß den Stornierungskosten berechnet. In bestimmten Fällen können auch die vollen Kosten abgerechnet werden, insbesondere wenn es sich bei der bestellten Ware um Zumietartikel handelt oder diese speziell für den Kundenauftrag beschafft wurden.

3. Mietdauer

Die Berechnung der Mietdauer erfolgt auf täglicher Basis. Angebrochene Tage gelten, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, als volle Tage.

Die Mietdauer beginnt, sofern nicht anderweitig vereinbart, mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort oder deren Abholung bei Sascha Mausolff und endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter.

Die Rückgabe der Geräte muss am vereinbarten Wochentag bis 12:00 Uhr am Geschäftssitz von Sascha Mausolff erfolgen. Sollte diese Rückgabezeit überschritten werden, ist der Mieter schadensersatzpflichtig für nicht wahrnehmbare Folgevermietungen.

Wenn sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus verzögert, wird der Mietpreis (auch bei Vorliegen höherer Gewalt) entsprechend nachberechnet. Dabei werden die aktuellen gültigen Mietpreise zugrunde gelegt. Zusätzlich ist der Mieter verpflichtet, die Sascha Mausolff durch die verspätete Rückgabe entstandenen Folgekosten in vollem Umfang zu ersetzen.

Für kurzfristige Bestellungen und Anpassungen (2 Tage oder weniger vor Warenausgabe) behalten wir uns vor, für die betreffenden Artikel und Leistungen einen Zuschlag von 10% für den Mehraufwand beim Umdisponieren zu berechnen.

4. Versand und Gefahrenübergang / Beanstandungen / Meldung von Schäden

Bei Selbstabholung erfolgt die Gefahrenübergabe mit dem Empfang und der Rückgabe der Mietartikel. Der Abholer ist eigenverantwortlich für die ordnungsgemäße Ladungssicherung zuständig. Ausdrücklich obliegt es dem Abholer, das Be- und Entladen eigenständig durchzuführen. Jegliche Haftung von Sascha Mausolff für Personen- und Sachschäden an Mietmaterial und Transportfahrzeugen beim Ein- und Ausladen, einschließlich der Verwendung von Gabelstaplern, ist ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich untersagt, dass Mitarbeiter bei Be- und Entladetätigkeiten unterstützen. Falls Mitarbeiter dennoch Hilfe leisten, geschieht dies im Interesse des Kunden, und sie haften nicht für die oben genannten Schäden.

Bei Lieferung und Abholung durch Sascha Mausolff erfolgt die Gefahrenübergabe bei der Übergabe und Rücknahme der Ware an den Mieter.

Bei Versand per Spedition und Paket trägt der Mieter das Versandrisiko. Er ist für sämtliche Schäden während des Transports verantwortlich. Dieses Risiko kann der Mieter jedoch durch den Abschluss von Transportversicherungen abdecken. Im Falle eines Schadens hat der Mieter die Verantwortung für die Abwicklung des Schadensfalls mit der Versicherung. Kosten, die durch eine auf Wunsch des Mieters abgeschlossene Transportversicherung entstehen, gehen zu dessen Lasten.

Sascha Mausolff muss stets die Möglichkeit haben, Fehler und Mängel eigenständig zu beheben. Hierfür stehen Sascha Mausolff zwei Versuche zur Ausbesserung zur Verfügung. Nach diesen beiden Versuchen kann der einzelne Artikel gutgeschrieben werden. Bei Selbstabholungen ist der Kunde verpflichtet, bei der Übergabe alles zu zählen. Für Fehlmengen im Nachhinein wird kein Lieferservice angeboten. Mängel an Geräten und Fehlmengen müssen auf eigene Kosten vom Kunden zu Sascha Mausolff gebracht und abgeholt werden. Der Erfüllungsort ist der Ausgabeort.

Die Ausgabe der Artikel ist so zu planen, dass Sascha Mausolff stets noch 24 Stunden Zeit hat, eventuelle Mängel zu beheben. Entscheidet sich der Kunde für einen kürzeren Zeitraum, trägt er das Risiko. In diesem Fall gilt der Auftrag als erfüllt, und eine Preisreduktion ist nicht möglich.

Alle Mängel sind umgehend mit dem Handy zu dokumentieren, und die Fotos mit einer Beschreibung der Mängel sind an info@mausolffbringts.de zu senden. Mängelfotos, die während und nach der Veranstaltung gemacht werden, werden ausdrücklich nicht mehr akzeptiert. Dabei ist nicht der Zeitstempel des Fotos maßgebend, sondern der Zeitpunkt, zu dem die E-Mail mit den Fotos bei uns eingeht.

Eigenständige Mängelausbesserungen ohne uns die Möglichkeit zu geben, diese zu beheben oder ohne schriftliche Zustimmung von uns, gehen zu Lasten des Kunden. In solchen Fällen wird keine Erstattung oder Abzug akzeptiert.

Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferschein bei der Ausgabe sorgfältig zu kontrollieren, auch wenn das Zählen als lästig empfunden wird. Fehlmengen, die nach der Ausgabe oder Lieferung festgestellt werden, werden nicht akzeptiert und führen zu Kosten, die der Mieter tragen muss.

Wir möchten darauf hinweisen, dass für alle Mietartikel kein Anspruch auf kostenlosen Vor-Ort-Service besteht, auch nicht im Schadensfall. Dieser Service kann optional gegen Gebühr hinzugebucht werden. Insbesondere bei großen Veranstaltungen wird empfohlen, diesen Service mitzubringen, möglicherweise durch einen Techniker. Eine Rufbereitschaft außerhalb der regulären Öffnungszeiten besteht nicht automatisch. Eine Notfallbereitschaft muss separat hinzugebucht werden. Das Restrisiko trägt der Kunde.

5. Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine Risiko, das mit der jeweiligen Mietsache verbunden ist, ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Hierzu hat der Mieter die Möglichkeit, verschiedene Mietartikel wie Traverse, Cases und sonstige elektrische Geräte über eine Beteiligung an unserer Elektronikversicherung mit wahlweise 500€ oder 1.000€ Selbstbeteiligung zu versichern. Die Höhe der Versicherungsbeitragsbeteiligung richtet sich nach dem Wert der Mietartikel und wird separat auf der Quittung und Rechnung ausgewiesen.

Die gemieteten Elektrogeräte sind durch eine Elektronik-Versicherung abgedeckt. Bei nachgewiesener Beteiligung des Mieters an der Versicherungsprämie verzichtet der Versicherer im Schadensfall gegenüber dem Mieter auf die ihm zustehenden Regressansprüche. Für Schäden, die über den Leistungsumfang des Versicherers hinausgehen, gemäß den zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABE), bleibt die Haftung des Mieters in vollem Umfang bestehen. Etwaige bestehende Versicherungen des Mieters haben Vorrang im Schadenfall.

Im Falle von Feststeinbauten ist der Mieter verpflichtet, zusätzlich sicherzustellen, dass sämtliche Sicherheitsauflagen eingehalten werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Der Mieter haftet in vollem Umfang selbst für Verstöße, auch bei Fahrlässigkeit. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist auf Verlangen Sascha Mausolff nachzuweisen.

Um sich vor den Folgen von Beschädigung, Diebstahl und Verlust der Mietsache zu schützen, wird empfohlen, dass der Mieter in diesem Bereich eine entsprechende Schadensversicherung abschließt. Hierbei empfehlen wir den Abschluss von Elektronikversicherungen.

6. Nutzung der Mietsache / Verpflichtungen des Mieters

Die vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum von Sascha Mausolff.

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übergabe der Geräte von deren Vollständigkeit und ordnungsgemäßer Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustands und der Vollständigkeit der Mietsache(n).

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in sorgfältiger und sachgemäßer Art und Weise zu verwenden und einzusetzen. Er hat alle Pflichten im Zusammenhang mit dem Besitz, der Nutzung und dem Erhalt der Mietsache zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Die Mietsache darf ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden.

Der Mieter ist verantwortlich für eine störungs- und einwandfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage. Er haftet für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Schwankungen.

Wenn das Material nicht von Mitarbeitern von Sascha Mausolff eingebaut, überprüft, überwacht und abgebaut wird, ist der Mieter verpflichtet, für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) und der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik), zu sorgen.

Eine Untervermietung der Geräte ist nur nach vorheriger Absprache mit Sascha Mausolff gestattet.

Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und darf sie nur an den zuvor vereinbarten Einsatzorten verwenden. Der Mieter ermöglicht Sascha Mausolff die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

Bei allen fest eingebauten Miet- und Verkaufsgegenständen behält sich Sascha Mausolff ein Hausrecht vor, solange bis alle Miet- und Verkaufsgegenstände ausgebaut oder vollständig bezahlt sind. Sascha Mausolff behält sich das Recht vor, Mietgegenstände bei jeglichem Zahlungsverzug sofort auszubauen. In einem solchen Fall haftet Sascha Mausolff nicht für wirtschaftliche Verluste oder andere Ansprüche des Mieters, die im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausbau der Mietsache entstanden sind. Die Kosten des Ausbaus trägt der Mieter. Sollte der Mieter den Ausbau der Mietsache verhindern, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00€ an die Firma Sascha Mausolff zu zahlen.

7. Gewährleistung und Schadensersatz

Die Haftung von Sascha Mausolff für den einwandfreien Zustand der vermieteten Geräte erstreckt sich bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, wobei weitere Ansprüche ausgeschlossen sind. Sollte das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Fehler aufweisen, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder erheblich mindert, kann Sascha Mausolff nach eigenem Ermessen den Fehler beheben, das defekte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Vertragsrücktritts durch Sascha Mausolff kann lediglich der Vertrag aufgelöst werden, wobei Folgekosten von der Haftung ausgeschlossen sind. Während der Aufhebung der Tauglichkeit reduziert sich der Mietpreis entsprechend. Die Haftung von Sascha Mausolff für Schäden, die dem Mieter bei der Nutzung der Mietsache entstehen, beschränkt sich auf Fehler, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden waren. Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruchs von Sascha Mausolff, wobei ein möglicher Schadenersatzanspruch danach verrechnet wird. Über den genannten Haftungsumfang hinausgehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Ausnahmen vom Haftungsausschluss gelten für Ansprüche des Mieters, die auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sascha Mausolff beruhen.

Dies gilt ebenso für die persönliche Haftung der Mitarbeiter von Sascha Mausolff.

Mängel am Mietmaterial und eventuell auftretende Defekte während der Nutzung sind unverzüglich bei der Ausgabe zu überprüfen und auf dem Lieferschein zu vermerken. Auffällige Mängel, die beim Aufbau oder während der Benutzung festgestellt werden, sind umgehend per Fotodokumentation zu erfassen und per E-Mail (info@mausolffbringts.de) zu melden, unter genauer Beschreibung des Mangels. Bei defekten Geräten ist umgehend eine Außerbetriebnahme erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten und mögliche Folgeschäden durch die Fortsetzung der Nutzung zu vermeiden. Grundsätzlich obliegt es dem Mieter, alle Mängel dem Vermieter mitzuteilen, es sei denn, es wurde schriftlich ein Vor-Ort-Service vereinbart. Der Vermieter hat das Recht, zweimalige Reparaturen durchzuführen oder dem Mieter eine Minderung für das defekte Mietgerät anzubieten.

Für eventuelle Folgeschäden, die aufgrund von Mängeln des Mietmaterials entstehen, übernimmt Sascha Mausolff keine Haftung. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Abnahme von einem einwandfreien Zustand zu überzeugen. Technische Ausfälle werden als höhere Gewalt betrachtet. Insbesondere bei aufwendigen Veranstaltungen empfehlen wir, wichtige technische Geräte durch Buchung eines entsprechenden Backups, wie beispielsweise Stromgeneratoren, abzusichern.

Alle Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Mietsache bei Übergabe überprüft hat und einen Mangel der Mietsache Sascha Mausolff unverzüglich anzeigt.

ei der Vermietung von technisch aufwändigen Geräten (z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Leuchten etc.) ohne den Einsatz von Fachpersonal von Sascha Mausolff übernimmt dieser keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion.

Das zur Vermietung angebotene Material wird in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch bei jeder Ausgabe und Rücknahme, überprüft und bei Bedarf nachgebessert oder erneuert. Es ist zu beachten, dass Mietmaterial grundsätzlich Gebrauchsspuren aufweisen kann, und es besteht kein Anspruch auf Neuwertigkeit.

8. Haftung des Mieters

Der Mieter ist gegenüber Sascha Mausolff für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Jeglichen Schaden, der durch den zufälligen Untergang oder die zufällige Beschädigung des Mietgegenstands entsteht, hat der Mieter auch bei Vorliegen höherer Gewalt zu ersetzen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu erstatten. Falls die Mietgegenstände durch Fremdeinwirkungen wie Vandalismus beschädigt oder gestohlen werden, ist der Mieter dazu verpflichtet, den der Firma Sascha Mausolff entstandenen Schaden zu ersetzen.

Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinstzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis an Sascha Mausolff zu entrichten. Es obliegt dem Mieter, die Mietgegenstände angemessen durch eine Veranstaltungs- oder andere Versicherung zu versichern, um Gefahren wie Sturm abzudecken. Andernfalls haftet der Mieter eigenverantwortlich für Schäden.

Der Mieter hat die Verpflichtung, sich vorab über Wetterwarnungen zu informieren und gegebenenfalls die Veranstaltung abzusagen. Das Wetterrisiko trägt allein der Mieter. Bei Auf- und Abbau von Zelten durch Sascha Mausolff behält der Mieter weiterhin das Wetterrisiko. Im Falle von Sturm oder Gewitter hat der Mieter selbst die Pflicht, bei Falt- und Partyzelten diese abzubauen oder die Seitenwände zu entfernen, um größere Schäden zu vermeiden. Sollte der Kunde diese Zelte nicht selbst abbauen können, ist er dazu verpflichtet, dies schriftlich im Voraus mitzuteilen und dies gegebenenfalls von der Firma Sascha Mausolff durchführen zu lassen, gegen entsprechende Vergütung. Der Mieter/Veranstalter kann sich beispielsweise auf der Webseite www.unwetterzentrale.de kostenlos über Unwettergefahren informieren.

Alle Mietgegenstände sind in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie herausgegeben wurden, sauber und trocken, es sei denn, die Reinigung ist schriftlich im Mietpreis enthalten (wie z.B. bei diversem Geschirr). Alle anderen Reinigungen sind gesondert zu vergüten und nicht im Mietpreis inbegriffen.

Pagoden und Zelte werden, sofern möglich, mit Erdnägeln im Boden verankert. Falls dies aufgrund von Rohrleitungen, Stromkabeln oder Bodenbeschaffenheit nicht möglich ist, können gegen Aufpreis beispielsweise Beton- oder Stahlgewichte dazu gemietet werden. Sascha Mausolff übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden im oder am Erdreich, die durch den Auf- und Abbau, die Befestigung oder im Rahmen sonstiger, dazugehöriger Tätigkeiten entstehen.

Ab einer Zeltgröße von einschließlich 75m² verpflichtet sich der Auftraggeber, sogenannte Zeltabnahmen beim örtlichen Bauamt zu beauftragen und die Kosten hierfür zu tragen. Sascha Mausolff übernimmt keine Haftung für Nichterfüllung dieser Verpflichtung sowie im Schadensfall bei unsachgemäßer Handhabung.

9. Genehmigung und Hängepunkte in Hallen oder Sälen

Der Mieter hat sicherzustellen, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Sascha Mausolff behält sich das Recht vor, jederzeit die Einsichtnahme der Genehmigungen zu verlangen.

Falls eine Veranstaltung ganz oder in der geplanten Form nicht durchgeführt werden kann, weil die erforderliche Genehmigung fehlt, ist der Mieter verpflichtet, Sascha Mausolff die vollständige, vertraglich festgelegte Miete zu entrichten.

Sofern für Aufbauten Hängepunkte in Hallen oder Sälen notwendig sind, obliegt es dem Auftraggeber, die Statik dieser Hängepunkte zu gewährleisten. Bei unrichtigen Angaben bezüglich Gewicht oder Statik übernimmt Sascha Mausolff keine Haftung für Schäden jeglicher Art.

10. Lizenzen

Bei der Nutzung von Video- und Audiosystemen ist es dem Mieter gestattet, Bild- und Tonwiedergaben nur gemäß den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber zu verwenden.

Sämtliche GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern die Veranstaltung nicht von Sascha Mausolff selbst durchgeführt wird. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sascha Mausolff schriftlich zusagt, die anfallenden Gebühren im Auftrag des Veranstalters ordnungsgemäß an die zuständige Stelle abzuführen. Bei fehlerhaften Angaben des Veranstalters, die die Höhe der Gebühren beeinflussen (wie z.B. Eintrittspreise, Raumgröße, Akustikbedingungen usw.), trägt allein der Veranstalter sämtliche Verantwortung und Haftung.

Im Falle von EDV-Systemen ist die Nutzung der mitgelieferten Software ausschließlich für das jeweilige, dafür vorgesehene Gerät gestattet. Die Nutzung dieser Software während des Betriebs der Geräte darf nur gemäß den separat mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber erfolgen.

Der Mieter entbindet Sascha Mausolff im Falle einer nicht bedingungsgemäßen Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie Software von sämtlichen Schadenersatzansprüchen seitens der Lizenzinhaber.

11. Rechte Dritter

Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Geräte von jeglichen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freibleiben. Im Falle einer Pfändung oder anderweitigen Inanspruchnahme durch Dritte während der Mietdauer ist der Mieter dazu verpflichtet, den Vermieter umgehend zu informieren und sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten, die für die Beseitigung solcher Eingriffe durch Dritte anfallen, trägt der Mieter.

12. Rücktritt/Widerruf des Mieters / Vermieters

Im Falle eines Rücktritts vom Mietvertrag oder des Widerrufs durch den Mieter, aus welchem Grund auch immer, behält sich Sascha Mausolff vor, Stornokosten zu erheben, die 40% des Mietbetrags betragen. Bei einem Rücktritt/Widerruf bis 30 Tage vor Mietbeginn sind 50%, bis 5 Tage vor Mietbeginn 80%, und bei weniger als 5 Tagen vor Mietbeginn 90% des Mietbetrages zur Zahlung fällig. Der Mieter ist ausdrücklich berechtigt, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser erheblich geringer ist als pauschal veranschlagt.

Ein Rücktritt oder Widerruf bedarf der Schriftform. Der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung ist maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr.

Die Stornierungsgebühr wird bei Eingang der schriftlichen Widerrufs- oder Rücktrittserklärung fällig und bleibt auch bei höherer Gewalt (z. B. schwere Unwetter, Seuchengefahr, Erdbeben, Feuer, politische Krisen, Epidemien, Pandemien) bestehen.

Sascha Mausolff behält sich das Recht vor, den Auftrag zu stornieren, ohne dass der Mieter Anspruch auf Entschädigungszahlungen hat. Der Vermieter kann einzelne Positionen stornieren oder gleichwertige oder bessere Ersatzartikel anbieten, wenn beispielsweise ein Vorbenutzer ein Gerät beschädigt hat. Dies berechtigt den Mieter nicht zur kostenfreien Stornierung des gesamten Auftrags. Normale Stornierungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.

Bei höherer Gewalt, wie etwa angekündigten schweren Gewittern, hat Sascha Mausolff das Recht, den Job ganz oder teilweise abzusagen, wenn größere Schäden zu erwarten sind. Die Stornierungskosten gelten weiterhin für den Vermieter. Der Kunde kann kostenfrei auf andere verfügbare Artikel umschwenken, sofern diese im Eigenbestand vorhanden und an dem geplanten Datum verfügbar sind. Wenn das Mietmaterial dennoch genutzt werden soll, kann der Kunde dem entgegenwirken, indem er einen schriftlichen Nachweis über eine Veranstalterhaftpflicht vorlegt, aus dem hervorgeht, dass diese im Schadensfall die Kosten für die Neubeschaffung ersetzt. In diesem Fall muss der Kunde den Neuwert des Materials angeben.

13. Lieferungen

Die Festlegung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene Ereignisse, die von Sascha Mausolff nicht zu vertreten sind, wie beispielsweise Streiks, Aussperrungen, Unfallschäden, Betriebsstörungen usw., sowohl beim Vermieter als auch bei einem seiner Lieferanten, berechtigen Sascha Mausolff, ohne Schadenersatzansprüche des Mieters vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung zu verschieben.

14. Sicherheitsleistung

Überschreitet die festgelegte Miete den Betrag von 5.000 Euro, ist Sascha Mausolff berechtigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Unabhängig davon kann Sascha Mausolff verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietvertrages eine Kaution hinterlegt, die bis zur Höhe des Zeitwerts der vermieteten Geräte beim Vermieter reicht. Die Kaution wird dem Mieter nach Abschluss des Mietvertrages und Rückkehr der vermieteten Geräte zum Vermieter unverzinst zurückerstattet.

15. Zahlungsbedingungen

Der gesamte vereinbarte Mietpreis ist unmittelbar im Anschluss an die Fertigstellung (Abholung, Aufbau, Installation) und die Abnahme durch den Auftraggeber oder von diesem bevollmächtigter Personen in bar zu entrichten oder per Vorkasse innerhalb von 5 Tagen ab Abholung per Banküberweisung zu begleichen.

Andere Zahlungsvereinbarungen werden nur schriftlich in der Auftragsbestätigung akzeptiert. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste von Sascha Mausolff. Die Preise verstehen sich pro Stück/Einheit und, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als reine Nettopreise in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Mit der Veröffentlichung eines neuen Katalogs/einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Kataloge/Preislisten ihre Gültigkeit. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums kann Sascha Mausolff ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnen.

Der Mieter gerät ohne weitere Mahnung 7 Tage nach dem Auslieferungsdatum in Zahlungsverzug. Nach Ablauf von 30 Tagen wird die Forderung automatisch an unser Inkassobüro weitergeleitet, und sämtliche entstehenden Kosten trägt der Mieter. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber den Forderungen von Sascha Mausolff ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Für Kunden aus dem Ausland gilt eine Vorkasse von 100% bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung. In der Bundesrepublik Deutschland erbrachte Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht.

16. Rückgabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an Sascha Mausolff zurückzugeben.

Die Mietsachen sind in einem sauberen und einwandfreien Zustand vollständig zu retournieren.

17. Verspätete Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache hat der Mieter Sascha Mausolff jeden entstandenen Schaden zu ersetzen. Falls die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird, ist der Mieter verpflichtet, unbeschadet zusätzlicher Schadenersatzansprüche von Sascha Mausolff, für die Dauer der Instandsetzung den vollständigen Mietpreis zu entrichten.

18. Verbrauchsmaterial, Handelsware

Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung im Eigentum von Sascha Mausolff, auch wenn diese mit anderen Gegenständen des Mieters oder einer dritten Person vermischt oder verbaut werden.

Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Etwaige Defekte an Leuchtmitteln sind vom Vertragspartner zu tragen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises für Leuchtmittel, die während des Mietzeitraums vom Mieter ausgetauscht wurden, erfolgt nur gegen Vorlage einer entsprechenden Quittung und Rücksendung des mutmaßlich defekten Brenners an Sascha Mausolff. Die Rückerstattung erfolgt nur, wenn sich bei der Untersuchung bestätigt, dass der Brenner bei Übergabe defekt war.

19. Kauf

Wenn die vollständige Zahlung des Kaufpreises nicht zum fälligen Zeitpunkt erfolgt, behält sich Sascha Mausolff das Recht vor, den Gegenstand zurückzufordern und für die Dauer der Überlassung den üblichen Mietpreis gemäß seinen Preislisten zu erheben. Bereits getätigte Zahlungen werden auf die Mietsumme angerechnet.

20.Lieferung und Rücknahmen

Lieferaufträge werden ausschließlich ab einem Mindestbestellwert angenommen, welcher je nach Entfernung zu unserem Standort für Lieferungen variiert. Die Lieferkosten pro Kilometer werden individuell für jeden Auftrag berechnet.

Die Lieferung erfolgt bis zum Bordstein oder Grundstück, soweit gefahrlos befahrbar (im Ermessen des jeweiligen Fahrers). Eventuelle Haftungen für Flurschäden, die beim Befahren des Grundstücks oder Rasens mit einem Lkw entstehen können, werden ausgeschlossen.

Falls ein Kunde bei der Anlieferung oder Abholung nicht erreichbar ist, hat der Fahrer die Anweisung, nach einer Wartezeit von 15 Minuten weiterzufahren. Zusatzfahrten und Ladungskosten sind vollständig zu bezahlen.

Geschirr und Gläser werden ausschließlich kistenweise gezählt. Etwaige Fehlmengen werden nachträglich berechnet (ca. 2 Wochen). Einzelzählungen bei der Abholung sind nicht möglich, etwaige Fehlmengen werden nachberechnet. Dies gilt ebenfalls für Tischdecken und Hussen Material.

Bei großen Transportgegenständen ist der Kunde verpflichtet, Be- und Entladehelfer zu stellen. Sollte er dies nicht selbst bewerkstelligen können, ist die Mitnahme eines zusätzlichen Mitarbeiters auf Stundenbasis erforderlich.

Gläser, Tassen, Teller, Schüsseln usw. (nachfolgend „Geschirr“) sowie Besteck werden poliert in speziellen Kunststoffkisten ausgehändigt und müssen ausschließlich in diesen Kisten transportiert werden. Das Geschirr und Besteck kann verschmutzt, jedoch von groben Essensresten befreit und sortiert in die vorgegebenen Kunststoffkisten zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie die Verpackungseinheiten (nachfolgend auch „VPE“), um die Abwicklung zu erleichtern. Nichtbeachtung der VPE oder unsortierte Rückgabe führen zu einer kostenpflichtigen Nachsortierung meinerseits, die mit je 0,10 Euro Netto pro Artikel in Rechnung gestellt werden kann. Eine Teilmengenbestellung einer VPE ist nicht möglich. Falls Sie beispielsweise 20 Teller benötigen und die VPE 24 beträgt, erhalten Sie eine Kiste mit 24 Tellern, und es sind auch genau diese 24 Teller zurückzugeben.

21. Fehlmengen

Fehlmengen, beschädigtes oder zerstörtes Material, Arbeitsstunden sowie durch den Kunden verursachte Wartezeiten und ähnliche Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Die bei der Ausgabe hinterlegte Kaution kann bis zur abschließenden Schadensregulierung vorläufig und nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise einbehalten werden.

22. Berechnung zusätzlicher Leistungen:

Neuaufträge am gleichen Ausgabetag unterliegen einer zusätzlichen Gebühr von 20%.

Für folgende Leistungen wird eine Servicegebühr von 15 € netto erhoben:

– Jede Änderung an der Rechnung

– Änderungen am Auftrag, die weniger als 5 Tage vor der Ausgabe erfolgen

– Rücküberweisung von Kautionen

23. Schlussbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Sascha Mausolff zulässig.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Moers.

Sollten Mitarbeiter oder Geschäftsführung als Zeuge vor anderen Gerichten geladen werden, die im Zusammenhang mit einem Auftrag stehen, hat der Kunde die anfallenden Firmenkosten zu tragen. Diese sind im Voraus über die Rechnungsstellung zu begleichen. Die Tagespauschale für Mitarbeiter beträgt 350€ netto, für die Geschäftsleitung 800€ netto. Reisekosten belaufen sich auf 1€ pro gefahrenem Kilometer mit einem Firmenfahrzeug. Die vom Gericht erstatteten Kosten werden dem Kunden rückerstattet.